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Vertragsdetails anzeigen
zwischen der PREMO GROUP GmbH und dem im Rahmen der BEVEROSmart-Bestellstrecke angegebenen Unternehmen.

1. Vertragspartner
Vermieter und Auftragnehmer ist:

PREMO GROUP GmbH
Melli-Beese-Straße 32
90768 Fürth
Deutschland

Mieter und Auftraggeber ist das Unternehmen, dessen Daten der Kunde im Schritt „Unternehmensdaten“ der BEVEROSmart-Bestellstrecke angegeben hat. Die dort gemachten Angaben, insbesondere zu Unternehmen, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten und Umsatzsteuer- Identifikationsnummer, sind Bestandteil dieses Vertrages.
Der Kunde bestätigt im Schritt „Unternehmensdaten“, dass er zum rechtsverbindlichen Abschluss dieses Vertrages für das angegebene Unternehmen berechtigt ist.

2. Mietgegenstand
PREMO GROUP überlässt dem Kunden für die Dauer des Vertrages die im Schritt „Tarif wählen“ der BEVEROSmart-Bestellstrecke ausgewählte Kaffeemaschine einschließlich der dort als Bestandteil des gewählten Tarifs ausgewiesenen Leistungen zur Nutzung. Die Auswahl der Kaffeemaschine, des Tarifs, der Vertrags- bzw. Abrechnungsvariante sowie die dort ausgewiesenen Preise und Leistungen sind Bestandteil dieses Vertrages.

Die konkrete Seriennummer der bereitgestellten Kaffeemaschine wird nach Auslieferung dem Vertragsverhältnis zugeordnet. Die Kaffeemaschine sowie das mitvermietete Zubehör bleiben während der gesamten Vertragsdauer Eigentum der PREMO GROUP GmbH.

Eine Veräußerung, Verpfändung, Weitervermietung oder sonstige dauerhafte Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von PREMO GROUP nicht gestattet.

3. Zusatzartikel und Verbrauchsmaterialien
Soweit der Kunde im Schritt „Zusatzartikel“ der BEVEROSmart-Bestellstrecke zusätzliche Produkte, Verbrauchsmaterialien oder wiederkehrend zu liefernde Artikel ausgewählt hat, werden diese Bestandteil der Bestellung. Art, Menge, Preis und gegebenenfalls Lieferintervall ergeben sich ausschließlich aus der im Schritt „Zusatzartikel“ vorgenommenen Auswahl. Nicht ausgewählte Zusatzartikel oder Verbrauchsmaterialien sind nicht Bestandteil des Vertrages.

4. Lieferung, Installation und Gerätestandort
Die für die Lieferung maßgebliche Anschrift ergibt sich aus den Angaben im Schritt „Unternehmensdaten“. Hat der Kunde dort eine von der Unternehmensanschrift abweichende Lieferadresse angegeben, gilt diese als vereinbarter Liefer- und Gerätestandort. Die Lieferung und Installation erfolgen entsprechend dem im Schritt „Tarif wählen“ ausgewiesenen Leistungsumfang.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass am Gerätestandort die erforderlichen Voraussetzungen für Lieferung, Installation und ordnungsgemäßen Betrieb der Kaffeemaschine vorhanden sind. Der Kunde verpflichtet sich, PREMO GROUP sowie von PREMO GROUP beauftragten Dritten den erforderlichen Zugang zum Gerät für Installation, Wartung und Service zu ermöglichen.

Ein späterer Wechsel des Gerätestandortes ist PREMO GROUP vorab mitzuteilen.

5. Mietpreis und Abrechnung
Der vom Kunden zu zahlende Mietpreis sowie das gewählte Abrechnungsintervall ergeben sich aus der Auswahl im Schritt „Tarif wählen“. Etwaige zusätzlich zu zahlende Beträge für Zusatzartikel oder Verbrauchsmaterialien ergeben sich aus der Auswahl im Schritt „Zusatzartikel“. Maßgeblich sind die dem Kunden innerhalb der Bestellstrecke vor Abgabe der verbindlichen Bestellung angezeigten Preise. Soweit Preise als Nettopreise ausgewiesen werden, verstehen sie sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6. Zahlung
Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte.

Die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Zahlungsdaten werden im Schritt „Zahlung“ der BEVEROSmart-Bestellstrecke erfasst und über den Zahlungsdienstleister Stripe verarbeitet. Der Kunde autorisiert mit Abschluss des Zahlungsvorgangs die Belastung der hinterlegten Kreditkarte mit den nach diesem Vertrag fälligen Beträgen entsprechend dem im Schritt „Tarif wählen“ gewählten Abrechnungsintervall. Bei wiederkehrenden Zahlungen gilt die im Zahlungsschritt erteilte Zahlungsautorisierung auch für die während der Vertragslaufzeit wiederkehrend fälligen Beträge. Die vollständigen Kreditkartendaten werden nicht Bestandteil dieses Vertragstextes. Kann ein fälliger Betrag nicht über die hinterlegte Kreditkarte eingezogen werden, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich eine gültige Zahlungsmöglichkeit bereitzustellen und offene Forderungen auszugleichen.

7. Technischer BEVEROSmart Service
Technische Störungen der gemieteten Kaffeemaschine werden im Rahmen des BEVEROSmart Tausch-Service behoben. Liegt ein technischer Defekt vor, der den vertragsgemäßen Betrieb wesentlich beeinträchtigt und nicht kurzfristig durch eine einfache Fehleranalyse behoben werden kann, tauscht PREMO GROUP die betroffene Maschine gegen eine funktionsfähige, technisch gleichwertige Ersatzmaschine aus.

Voraussetzung für den Tausch-Service ist die Meldung der Störung an PREMO GROUP. PREMO GROUP ist berechtigt, vor dem Austausch eine telefonische oder digitale Fehleranalyse durchzuführen und hierfür erforderliche Geräteinformationen anzufordern. Wird ein Tausch durchgeführt, organisiert PREMO GROUP die Bereitstellung der Ersatzmaschine sowie die Rücknahme der gestörten Maschine. Ein Anspruch auf Reparatur oder Rückgabe des ursprünglich eingesetzten Gerätes besteht nicht.

Der Tausch-Service ist bei technischen Defekten im vereinbarten Mietpreis enthalten. Nicht umfasst sind insbesondere Störungen oder Schäden infolge unsachgemäßer Bedienung, mangelnder Reinigung oder Pflege, ungeeigneter Betriebsmittel, Eingriffen durch nicht autorisierte Dritte, äußerer Einwirkungen sowie Verlust oder Diebstahl. Entstehen hierdurch Kosten für einen Austausch, können diese dem Kunden berechnet werden.

Eine bestimmte Austausch- oder Reaktionszeit gilt nur, wenn diese im Schritt „Tarif wählen“ der BEVEROSmart-Bestellstrecke ausdrücklich als Bestandteil des gewählten Tarifs ausgewiesen ist.

8. Nicht vom technischen Service umfasst
Nicht vom technischen Service umfasst sind insbesondere Kosten, Störungen oder Reparaturen, die verursacht werden durch:

mangelnde oder nicht ordnungsgemäße Reinigung und Pflege, die Nichteinhaltung von Bedienungs-, Pflege- oder Hygienevorgaben, Bedienungsfehler oder eine sonstige unsachgemäße Verwendung, die Verwendung ungeeigneter Produkte oder Betriebsmittel, Reparaturen, Veränderungen oder Eingriffe durch nicht von PREMO GROUP autorisierte Dritte, Ursachen außerhalb des Gerätes, insbesondere Störungen oder Defekte der Wasser- oder Stromversorgung, Elementarschäden, Fremdkörper, Missbrauch oder sonstige äußere Einwirkungen, Serviceeinsätze außerhalb der regulären Arbeitszeiten, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des gewählten Tarifs sind, einen nicht mit PREMO GROUP abgestimmten Standortwechsel, zusätzliche Arbeits- oder Wartezeiten aufgrund fehlerhafter Angaben des Kunden oder fehlender Zugänglichkeit des Gerätes.

Reinigungs-, Entkalkungs-, Pflege- und sonstige Verbrauchsmittel sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie entweder ausdrücklich zum im Schritt „Tarif wählen“ dargestellten Leistungsumfang gehören oder vom Kunden im Schritt „Zusatzartikel“ ausgewählt wurden.

9. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,

die Kaffeemaschine bestimmungsgemäß zu verwenden, die vorgeschriebenen Reinigungs-, Pflege- und Hygienemaßnahmen regelmäßig durchzuführen, Störungen oder Schäden unverzüglich an PREMO GROUP zu melden, PREMO GROUP oder beauftragten Servicepartnern den erforderlichen Zugang zur Kaffeemaschine zu ermöglichen, einen Wechsel des Gerätestandortes vorab mitzuteilen, die Kaffeemaschine vor Verlust, Diebstahl und Beschädigung angemessen zu schützen.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die für den Vertrag geltende Mindestvertragslaufzeit sowie eine gegebenenfalls vom Kunden gewählte Vertrags- oder Abrechnungsvariante ergeben sich aus dem Schritt „Tarif wählen“ der BEVEROSmart-Bestellstrecke. Während der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die für die Zeit nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit geltenden Kündigungsbedingungen ergeben sich aus den bei Bestellung ausgewiesenen Vertragsbedingungen.

11. Vertragsende und Rückgabe
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Kaffeemaschine einschließlich des mitvermieteten Zubehörs an PREMO GROUP zurückzugeben.

PREMO GROUP informiert den Kunden über die konkrete Abwicklung der Rückgabe beziehungsweise Abholung. Das Gerät ist vollständig und – abgesehen von gewöhnlichen Gebrauchsspuren aus der vertragsgemäßen Nutzung – in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.

12. Identitätsprüfung und Vertretungsberechtigung
Die zur Prüfung der Bestellung erforderliche Identitätsprüfung erfolgt im Schritt „Identitätsprüfung“ der BEVEROSmart-Bestellstrecke. Die im Rahmen dieses Schrittes erforderlichen Angaben und Nachweise dienen der Prüfung der Identität beziehungsweise Berechtigung des Bestellers und werden nicht erneut Bestandteil dieses Vertragstextes. Die Bestätigung der Vertretungsberechtigung erfolgt im Rahmen der Bestellstrecke.

13. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz
Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PREMO GROUP GmbH in der dem Kunden innerhalb der BEVEROSmart-Bestellstrecke vor Vertragsschluss zugänglich gemachten Fassung. Die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise erfolgen im Schritt „Unternehmensdaten“ der Bestellstrecke. Soweit dieser BEVEROSmart Miet- und Servicevertrag speziellere Regelungen enthält, gehen diese den allgemeinen Regelungen vor.

14. Bestandteile des Vertrages
Bestandteil des BEVEROSmart Miet- und Servicevertrages sind insbesondere:

die Auswahl und die dort dargestellten Konditionen aus dem Schritt „Tarif wählen“, die gegebenenfalls vorgenommene Auswahl im Schritt „Zusatzartikel“, die Angaben und Erklärungen aus dem Schritt „Unternehmensdaten“, die im Schritt „Identitätsprüfung“ abgegebenen bzw. geprüften Angaben, soweit diese für den Vertragsschluss erforderlich sind, die im Schritt „Zahlung“ vereinbarte Kreditkartenzahlung über Stripe, dieser BEVEROSmart Miet- und Servicevertrag sowie
die bei Vertragsschluss geltenden und in der Bestellstrecke bereitgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

15. Vertragsschluss
Mit Abschluss der BEVEROSmart-Bestellstrecke gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung auf Grundlage seiner zuvor vorgenommenen Auswahl und Angaben ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme beziehungsweise Auftragsbestätigung durch PREMO GROUP oder entsprechend den ergänzend geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Erbringung der vereinbarten Leistung zustande. Die einzelnen Eingaben und Auswahlentscheidungen innerhalb der Bestellstrecke werden der Bestellung technisch zugeordnet und gemeinsam mit dem Vertragsschluss dokumentiert.